Lasst mich wählen - denn ich habe keine Ahnung!

Das ist ja schön und gut was “unsere” Palamentarier da vorhaben: Wahlrecht von Geburt an! Die Begründung zur Verfassungswidrigkeit finde ich höchst interessant. Es geht dabei um zwei Artikel des Grundgesetztes (= “Verfassung”) die sich scheinbar widersprechen:

Artikel 38

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [...]

Der Schluß wäre also, daß Artikel 38 (2) ungültig ist, weil ja Personen die noch nicht 18 sind auch zum Volke gehören und deshalb wählen können dürfen sollen. Hm, okay… mit 18 darf man einiges anderes auch nicht. Man ist z.B. nicht voll geschäftsfähig. Und warum ist man das nicht? Vielleicht weil man sein Tun und Handeln noch nicht in Vollem Maße abschätzen kann?* Aber wählen? Ja, das kann man ja problemlos schon ganz früh… Und am Anfang, da machts die Mutti? Seit wann, darf man in Deutschland sein Wahlrecht eigentlich abtreten?

Achja, was ich im Artikel witzig finde, ist übrigens der Hintergrundgedanke: es gibt immer mehr ältere Personen in Deutschland, also wird auch vermehrt nach ihren Ansichten entschieden. Das soll aber nicht so sein, man müsse die jungen Leute stärken.
Wie nochmal? Ich dachte, Demokratie heißt bei uns, daß die Macht vom Volke ausgeht und das gemacht wird, was die Mehrheit will?**

* Gute, viele können das nie…
** Stark vereinfacht ausgedrückt zumindest…

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